Irmgard Chorherr

Organisatorisches

Die Zuweisung zur Physiotherapie erfolgt durch Ihren behandelnden Arzt. Die vom Arzt ausgestellte Verordnung reichen Sie am besten noch vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein, um einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen.

Chefärztliche Bewilligung bei der Krankenkasse persönlich oder per E-Mail

Übersicht der Krankenkassen: PDF downloaden
Wr. GKK Tel: 01 60122-0 oder: www.wgkk.at
SVA Tel: 05 0808-0 oder: www.sva.or.at
BVA Tel: 05 0405-0 oder: www.bva.at

Terminvereinbarung bitte telefonisch unter 0664/140 45 65

Ich ersuche Sie

zum ersten Termin die bewilligte Verordnung und eventuell vorhandene Befunde (Röntgenbilder, MR, OP-Berichte) mitzubringen. Eine spezielle Kleidung oder Sportschuhe sind nicht nötig. Termine, die Sie nicht einhalten können, sind mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, da sie sonst verrechnet werden müssen. Die Bezahlung erfolgt mittels Bankomat oder gegebenenfalls mittels Zahlschein nach jeder Therapieeinheit.